Die Gehälter in Neumarkt in der Oberpfalz
Die große Kreisstadt Neumarkt in der Oberpfalz liegt direkt an der Autobahn A3, etwa 30 Kilometer vom Großraum Nürnberg entfernt. Die Bundesstraßen B8 und B299, sowie die nahe gelegenen Autobahnen A6 und A9 bieten eine hervorragende Anbindung an das deutsche Straßennetz. Auch mit Bahn und Bus kann man in der Stadt, sowie überregional alles gut erreichen. Eine gut funktionierende Wirtschaft mit namhaften Großkonzernen und Mittelstandsbetrieben aus allen Bereichen machen die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche in Neumarkt leichter als in anderen Gebieten. Neben dem allgemeinen und höheren Schulsystem sind in Neumarkt eine Fachoberschule, Berufsoberschule, mehrere Berufsschulen eine hauswirtschaftliche Fachakademie und eine Krankenpflegeschule vorhanden. Auch eine Fachhochschule für angewandtes Management ist vor Ort.
Das Durchschnittsgehalt für Patentanwaltsfachangestellte in Neumarkt in der Oberpfalz beträgt 2.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.000,00 | € 2.000,00 |
Netto | € 1.316,71 | € 1.316,71 | € 1.316,71 |
Die Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten ist gemäß des deutschen Berufsbildungsgesetzes ein offizieller und anerkannter Ausbildungsberuf. Sehr viele Jugendliche entscheiden sich für eine solche Ausbildung.
Die Dauer der Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer entsprechenden Prüfung. Diese beinhaltet sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil. Als Patentanwaltsfachangestellte/r arbeitet man dem Patentanwalt zu, sodass dieser sich um die wesentlichen Dinge seines Berufsalltages kümmern kann. Zur Aufgabe eines/r Patentanwaltsfachangestellten gehört es demnach, dass man die Vorarbeit verschiedener Angelegenheiten leistet. Hierzu gehört unter anderem die Vereinbarung von Terminen, die Bearbeitung der eingehenden .
Die Gehäter Patentanwaltsfachangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden